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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15 (https://dejure.org/2017,68754)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.2017 - L 11 KA 88/15 (https://dejure.org/2017,68754)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - L 11 KA 88/15 (https://dejure.org/2017,68754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15
    Das gilt nach § 48 Abs. 2 Satz 4 Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte auch für den vorliegenden Fall einer begehrten Anstellungsgenehmigung in einem MVZ (BSG, Urteil 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R - Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 -).

    Die Einbeziehung der Strahlentherapeuten in die Bedarfsplanung durch die geänderte Bedarfsplanungsrichtlinie ist nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R -).

    Die Verhältniszahl (Einwohnerzahl pro Arzt) wurde nach § 14 Abs. 4 Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte auf der Basis des im Jahr 2010 erreichten Versorgungsgrades (vgl. 2.2 § 8 der Tragenden Gründe), der speziell für die neu in die Bedarfsplanung einbezogenen Arztgruppen mit 110 % bewertet wurde (vgl. 2.4 § 14 der Tragenden Gründe), auf 173.576 festgesetzt (zum Ganzen: BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R - und ausführlich Frehse in Heidelberger Kommentar (HK-AKM), Bedarfsplanung Rn. 160 ff.).

    Das gilt auch unter dem Gesichtspunkt der Einbeziehung sog. kleiner Arztgruppen von bundesweit unter 1.000 Ärzten, die dem Erhalt der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung dient (BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R -).

    Jedenfalls wäre eine zeitnahe Einbeziehung der Strahlentherapeuten auf der Grundlage einer im Vorwege durchzuführenden Erhebung zum Bedarf kaum möglich gewesen (BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R - m.w.N.).

    Entsprechendes gilt für das Fehlen eines Demografiefaktors (vgl. im Einzelnen: BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R -).

    Die Anwendung des Demografiefaktors und eine andere Bewertung des aktuellen Versorgungsgrads können in dem hier maßgebenden Zeitraum seit 2013 Veränderungen nur im Umfang von etwas über 10% bewirken (vgl. dazu die Beispielsrechnung für Hausärzte in der Anlage 4 des Beschlusses des G-BA vom 20.12.2012, BAnz AT 31.12.2012 B 7 S 58 f; BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R -).

    Auf den geltend gemachten Anspruch der Klägerin kann sich auch die erst bis Ende des Jahres 2017 umzusetzende Verpflichtung des G-BA zur Überprüfung der Planungsbereiche (derzeit KV-Bezirk, künftig ggf. kleinräumiger) für die Gruppe der Strahlentherapeuten noch nicht auswirken (BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R -).

    Mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 SGB V hat der Gesetzgeber dem G-BA die Befugnis zur Normkonkretisierung im Bereich der ärztlichen Bedarfsplanung übertragen und dazu spezifische Vorgaben in § 101 SGB V geregelt (BSG, Urteil 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R -).

    Hierdurch wird eine abgestufte Form der Normsetzungsdelegation sowohl an den Verordnungsgeber der Ärzte-ZV als auch an den G-BA vorgenommen (BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R -).

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15
    Im Übrigen hat das BSG bereits darauf entschieden, dass im Rahmen der Nachbesetzung einer Arztstelle eines angestellten Vertragsarztes kein Raum dafür ist, die zu § 103 Abs. 4 SGB V ergangenen Rechtsprechung heranzuziehen, nach der ein Praxissitz sich nur so lange für eine Praxisnachfolge eignet, als noch ein Praxissubstrat vorhanden ist (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 -).

    Auch die Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. insbes. BT-Drucks 15/1525 S 112) liefert keinen Anhaltspunkt dafür anzunehmen, der Gesetzgeber hätte mit dem Nachbesetzungstatbestand des § 103 Abs. 4a Satz 5 SGB V ungeachtet der abweichenden Begriffswahl (Nachbesetzung statt Praxisnachfolge oder -fortführung) an die Rechtsprechung zu § 103 Abs. 4 SGB V anknüpfen wollen; die Rechtsprechung zur Notwendigkeit eines Praxissubstrats für eine Praxis" fortführung" hat bei dem Gesetzgeber als bekannt vorausgesetzt werden können, denn sie lag immerhin schon ca. vier Jahre vor, als die Regelung des § 103 Abs. 4a Satz 3 SGB V durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003 (BGBl I S 2190) geschaffen wurde (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 -).

    Dies wäre mit den Strukturprinzipien von Bedarfsplanung, Überversorgung und Zulassungssperren nicht vereinbar (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R -).

    Sie zeigt, dass der Gesetzgeber im Hinblick auf die Zielvorgabe, ein "Ausbluten" von medizinischen Versorgungszentren zu verhindern (vgl. BT-Drucks 15/1525 S. 112) und diesen auch sonst einen möglichst breiten Aktionsrahmen mit möglichst wenig Hindernissen einzuräumen (vgl. BT-Drucks 15/1525 S. 74 i.V.m. S. 107 f), für eine Wiederbesetzung nach einem Personalausfall aber doch eine Toleranzgrenze bei sechs Monaten zieht (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage, 2016, § 103 Rn. 152; Ladurner, Ärzte-ZV, 1. Auflage, 2017, § 32b Rn. 50; kritisch: Senat, Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B - ).

    bb) Die Frist zur Nachbesetzung beginnt mit dem die Nachbesetzung notwendig machenden Ereignis, hier dem Ausscheiden von Dr. L zum 31.03.2011 aus dem MVZ der Klägerin (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage, 2016, § 103 Rn. 152; Ladurner, Ärzte-ZV, 1. Auflage, 2017, § 32b Rn. 50; Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2013 - L 5 KA 2603/12 -).

    Sie wird eingehalten durch einen vor Fristablauf vollständig beim Zulassungsausschuss zugegangenen Nachbesetzungsantrag, wenn zugleich alle materiellen Voraussetzungen erfüllt sind (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 -).

    Die Entscheidung wurde erstmals in ZGMR 2012, 46 ff. (Januar 2012) publiziert.

    Auch diese Frist hat sie indes nicht eingehalten und auch keinen Antrag auf Fristverlängerung gestellt (vgl. zur Befugnis des Zulassungsausschusses, die Frist in besonderen Fällen des Misslingens rechtzeitiger Nachbesetzbarkeit trotz erkennbar ernstlichen Bemühens nochmals um höchstens weitere sechs Monate zu verlängern: BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 - Senat, Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -).

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - fristwahrende Wirkung des Zulassungsantrags -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15
    Danach entfaltet der Antrag nur dann fristwahrende Wirkung, wenn der anzustellende Arzt bei Antragstellung bereits ins Arztregister eingetragen ist (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - für den Fall einer von einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) anzustellenden Ärztin: Senat, Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B -).

    Die Eintragung in das Arztregister bildet die erste Stufe, auf der zweiten Stufe wird über die konkrete Zulassung entschieden (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - m.w.N.).

    (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - vgl. zur Auswahlentscheidung z.B. BSG, Urteile vom 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R -, vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R - und vom 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R - zum Erfordernis vollständig vorgelegter Zulassungsanträge: BSG, Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R -).

    In bestimmten Konstellationen ist allerdings § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V verfassungskonform dahin einschränkend auszulegen, dass der "Nachweis" des Arztregistereintrags auch noch nach der Beantragung der Zulassung erfolgen kann (hierzu BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -).

    Falls einem Zulassungsbewerber die Chance genommen wird, bis zu einem bestimmten Termin wirksam die Zulassung zu beantragen, allein weil er nicht in der Lage sei, die förmliche Registereintragung nachzuweisen, kann darin u.U. ein übermäßiger Eingriff in seine beruflichen Chancen und Planungen und ein unverhältnismäßiger Eingriff in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG liegen (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R -).

    Dieser muss die Realisierung der förmlichen Eintragung nach Kräften betreiben und darf sie nicht verzögern oder behindern, andernfalls verliert er seinen Zulassungsanspruch (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - Senat, Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B - Pawlita in juris-PK, 3. Auflage, 2016, SGB V, § 95 Rn. 363).

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R

    Nachbesetzung einer Viertel-Arztstelle: Sitzeinbringung in MVZ wird schwieriger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15
    Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Nachbesetzungsrecht, es sei denn, diese Frist wäre vom Zulassungsausschuss um nochmals bis zu sechs Monate verlängert worden, was aber nur in besonderen Fällen schwieriger Nachbesetzbarkeit unter engen Voraussetzungen (erkennbar ernstlichem Bemühen zur Nachbesetzung und seinem Scheitern) in Betracht kommen kann (BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R - Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage, 2016, § 103 Rn. 152).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des BSG, nach der Vakanzen im Umfang von ein Viertel Arztstellen grundsätzlich nicht relevant sind und dass ein Viertel Arztstellen deshalb im Grundsatz ohne zeitliche Beschränkung nachbesetzt werden können (BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R - m.w.N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass das BSG diese Grundsätze inzwischen für die Zukunft modifiziert hat und von einem Verlust des Nachbesetzungsrechts in Fällen ausgeht, in denen ein MVZ über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr keine ernsthaften und aussichtsreichen Bemühungen zur Nachbesetzung der Stelle in einem MVZ unternommen hat (BSG, Urteile vom 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R und B 6 KA 28/15 R -).

    In Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe regelt § 58 Abs. 2 Satz 4 Bedarfsplanungsrichtlinie bei einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden die Berücksichtigung mit einem Anrechnungsfaktor von 0, 25, bei einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden mit 0, 5, bei einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden mit 0, 75 und bei einer darüber hinausgehenden wöchentlichen Arbeitszeit mit 1, 0 (BSG, Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2017 - L 11 KA 71/15

    Vertragsarztrecht; Genehmigung des Zulassungsausschusses für die Anstellung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15
    Die Klägerin verfolgt den Anspruch zutreffend mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (zur Abgrenzung einer Neubescheidungsklage von einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage bei Zulassungsstreitverfahren: Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 26.02.2014 - L 11 KA 17/13 -).

    Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - vom 21.12.1992 (BGBl I 1922, 2266 ff.) für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993 sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V bezüglich der Einbeziehung von Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 01.01.1999; zu Vorstehendem: BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und - B 6 KA 45/06 R - Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

    Das gilt nach § 48 Abs. 2 Satz 4 Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte auch für den vorliegenden Fall einer begehrten Anstellungsgenehmigung in einem MVZ (BSG, Urteil 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R - Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 -).

    Weitergehende (Wirksamkeits-) Vorgaben enthält die Richtlinie nicht (Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 -).

    Anlagen können auf Aufforderung oder eigeninitiativ nachgereicht werden (Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2013 - L 11 KA 123/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15
    Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - vom 21.12.1992 (BGBl I 1922, 2266 ff.) für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993 sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V bezüglich der Einbeziehung von Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 01.01.1999; zu Vorstehendem: BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und - B 6 KA 45/06 R - Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

    Anlagen können auf Aufforderung oder eigeninitiativ nachgereicht werden (Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

    Danach entfaltet der Antrag nur dann fristwahrende Wirkung, wenn der anzustellende Arzt bei Antragstellung bereits ins Arztregister eingetragen ist (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - für den Fall einer von einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) anzustellenden Ärztin: Senat, Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B -).

    Dieser muss die Realisierung der förmlichen Eintragung nach Kräften betreiben und darf sie nicht verzögern oder behindern, andernfalls verliert er seinen Zulassungsanspruch (BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R - Senat, Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B - Pawlita in juris-PK, 3. Auflage, 2016, SGB V, § 95 Rn. 363).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - L 11 KA 79/15

    Vertragsarztrecht; Eintragung in das Arztregister; Zulassung; Bewerberkonkurrenz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15
    Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - vom 21.12.1992 (BGBl I 1922, 2266 ff.) für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993 sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V bezüglich der Einbeziehung von Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 01.01.1999; zu Vorstehendem: BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und - B 6 KA 45/06 R - Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

    Das gilt nach § 48 Abs. 2 Satz 4 Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte auch für den vorliegenden Fall einer begehrten Anstellungsgenehmigung in einem MVZ (BSG, Urteil 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R - Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 -).

    Weitergehende (Wirksamkeits-) Vorgaben enthält die Richtlinie nicht (Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 -).

    Anlagen können auf Aufforderung oder eigeninitiativ nachgereicht werden (Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15
    Sie zeigt, dass der Gesetzgeber im Hinblick auf die Zielvorgabe, ein "Ausbluten" von medizinischen Versorgungszentren zu verhindern (vgl. BT-Drucks 15/1525 S. 112) und diesen auch sonst einen möglichst breiten Aktionsrahmen mit möglichst wenig Hindernissen einzuräumen (vgl. BT-Drucks 15/1525 S. 74 i.V.m. S. 107 f), für eine Wiederbesetzung nach einem Personalausfall aber doch eine Toleranzgrenze bei sechs Monaten zieht (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R - Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage, 2016, § 103 Rn. 152; Ladurner, Ärzte-ZV, 1. Auflage, 2017, § 32b Rn. 50; kritisch: Senat, Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B - ).

    Auch diese Frist hat sie indes nicht eingehalten und auch keinen Antrag auf Fristverlängerung gestellt (vgl. zur Befugnis des Zulassungsausschusses, die Frist in besonderen Fällen des Misslingens rechtzeitiger Nachbesetzbarkeit trotz erkennbar ernstlichen Bemühens nochmals um höchstens weitere sechs Monate zu verlängern: BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 - Senat, Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -).

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassungsbeschränkung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15
    Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - vom 21.12.1992 (BGBl I 1922, 2266 ff.) für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993 sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V bezüglich der Einbeziehung von Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 01.01.1999; zu Vorstehendem: BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und - B 6 KA 45/06 R - Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).

    Hierdurch wird eine abgestufte Form der Normsetzungsdelegation sowohl an den Verordnungsgeber der Ärzte-ZV als auch an den G-BA vorgenommen (BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R -).

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 28/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15
    Dabei kommt es nicht darauf an, dass das BSG diese Grundsätze inzwischen für die Zukunft modifiziert hat und von einem Verlust des Nachbesetzungsrechts in Fällen ausgeht, in denen ein MVZ über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr keine ernsthaften und aussichtsreichen Bemühungen zur Nachbesetzung der Stelle in einem MVZ unternommen hat (BSG, Urteile vom 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R und B 6 KA 28/15 R -).
  • BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99

    Regelungen vertragsärztlicher Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung mit GG

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2013 - L 5 KA 2603/12
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Nachbesetzungsverfahren -

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 11 KA 17/13

    Umfassende Betreuung von Diabetespatienten unter Berücksichtigung von

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